Praktikum

Die MLR findet auch, dass ein Praktikum dir sehr gut bei der Beruflichen Orientierung helfen kann.
Deshalb absolvieren bei uns in diesem Jahr  alle Schüler der 8. und 9. Klassen ein Praktikum in der Schulzeit.

Hoffentlich kann das Praktikum eines oder mehrere dieser Ziele erreichen:

  • Interesse wecken
  • ein falsches Bild aufdecken
  • eigene Stärken erkennen und anwenden
  • Schulwissen praktisch einsetzen
  • im Team arbeiten
  • Kontakte knüpfen
  • sich selbst erleben

Hier findest du eine Liste von Betrieben, die in den vergangenen Jahren Schüler der MLR als Praktikant hatten.

Praktikumsstellen-Pool 

Um unseren Schülerinnen und Schülern die Suche nach einem geeigneten Praktikumsbetrieb zu erleichtern, haben wir die Anregung des Elternbeirats aufgegriffen und richten einen „Praktikumsstellen-Pool“ ein. Hierunter ist eine Sammlung von Adressen möglicher Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe zu verstehen.

Versicherungsschutz: Sicher ist sicher!
Verpflichtendes Schulpraktikum in der Schulzeit 

Damit du während deines Praktikums für den Fall der Fälle auch versichert bist, muss dein Betrieb dies schriftlich bestätigen.

Deshalb musst du entweder den vom Betrieb ausgefüllten Rückmeldebogen oder eine Kopie deines Praktikumsvertrags bei Herrn Schäfer abgeben bzw. an die Schule faxen lassen. Erst dann besteht Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz!

Alle 8. Klassen werden regelmäßig informiert, von welchen Schülern noch eine Rückmeldung fehlt.
Du tauchst auf dieser Liste auf, obwohl du bereits die Zusage für einen Praktikumsplatz hast?! Dann nimm bitte Kontakt zu deinem Betrieb auf und erkundige dich, ob das Formular an die Schule geschickt wurde.
 

Freiwilliges Praktikum in den Ferien (ab 15 Jahre)

Natürlich kannst du auch in der schulfreien Zeit freiwillig mit weiteren Pratika in Betriebe hineinschnuppern. Dies findet jedoch ohne schulische Betreuung statt. Du bist dann automatisch über den Betrieb unfallversichert, musst jedoch selbst eine private Haftpflichtversicherung abschließen.
INFO: Einige Betriebe bestehen darauf, dass ihre Praktikanten mindestes 15 Jahre alt sind.

 
Praxiskontakt von unter 15-jährigen Schülern im außerschulischen Kontext (Neuerung: Februar 2017!!!)

Ab sofort dürfen auch diejenigen Schüler, die mindestens 13 Jahre alt sind oder die siebte Jahrgangsstufe besuchen, während der Ferien sogenannte „Schnupperpraktika“ durchführen.
Alle weiteren Details – auch zu den Besonderheiten bzgl. des Versicherungsschutzes, gibt es auf den Seiten der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und einem speziellen Merkblatt.

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