Beratungslehrer Herr Frank Rösel
Über die Arbeit des Beratungslehrers – Beratung in der Schule
Grundlage ist das in der Verfassung verbürgte Recht eines jeden Kindes auf eine ausreichende Bildungsberatung
(1) Schullaufbahnberatung
(2) Beratung bei Schulschwierigkeiten
(3) Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Schulwesens in psychologisch-pädagogischer Hinsicht
(1) Schullaufbahnberatung
o Beim Übergang von einer Schulart zur anderen
o Bei Entscheidungen über anzustrebende Bildungsabschlüsse
(2) Beratung bei Schulschwierigkeiten
o Enge Kooperation mit allen am Schulleben beteiligten Personen und Institutionen (Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern, andere Beratungseinrichtungen, SMV-Lehrer)
(3) Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Schulwesens
o Unterstützung der Schulen in psychologisch-pädagogischen Fragen
o (zumeist) Mitglied im Kriseninterventionsteam
• Förderung des offenen und respektvoll-toleranten Umgangs miteinander (Leitbild)
• Gestaltungselement einer „menschlichen“ Schule ( Förderung der sozialen Kompetenz, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit aller am Schulleben beteiligten Personen)
• Beratung ist freiwillig
• Beratung ist streng vertraulich
• Beratung ist partnerschaftlich
• Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe
• Zeit zum Zuhören
• Gespräche
• Problemklärung
• Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach Lösungswegen
• Informationen / Weiterverweisung
• (in Absprache mit der/dem Schulpsychologin/en) Testdiagnostik
(1) Schülerinnen und Schüler
(2) Eltern
(3) Lehrerinnen und Lehrer
(1) Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler – Ein Erstgespräch wird für sämtliche Probleme der Schüler angeboten!!
Typische Fälle für den Beratungslehrer
o Leistungsschwierigkeiten (schlechte Noten trotz Lernens)
o Probleme bei der Lerntechnik / Organisation
Fälle für die Zusammenarbeit mit der/dem Schulpsychologin/en
o Prüfungsangst / Schulangst
o Konzentrationsprobleme
o Familiäre Spannungen
o Persönliche Probleme (psychische Probleme)
o Verhaltensprobleme
Fälle für die Zusammenarbeit mit den SMV-Lehrern
o Konflikte in der Klasse (z.B. Mobbing)
o Konflikte mit Lehrkräften
(2) Beratungsangebot für Eltern – Elternberatung ist auch Aufgabe des Klassenlehrers!
o Für Schüler mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten (Testdiagnostik)
o Verhaltensprobleme
o Schulunlust, Schwänzen
(3) Beratungsangebot für Lehrerinnen und Lehrer
o Schwierige Gespräche (Jugendliche, Eltern, Kollegium)
o Unterstützung im Umgang mit schwierigen Schülern und Klassen
o Evtl. Mitwirkung bei einer Supervisionsgruppe (Schwierige Schüler und Klassen)
Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Schulleitung können sich in Beratungsfragen an die Beratungslehrkraft wenden.
Die Beratung selbst unterliegt strenger Vertraulichkeit.